Protokoll der Mitgliederversammlung


Protokoll Mitgliederversammlung EGAI vom 31.10.2019

Der Präsident Prof. Fändrich eröffnet die Sitzung mit Begrüßung der Teilnehmer

um 1905 .

Top. 1 und Top 2:

Die Anzahl der Teilnehmer ist wie folgt:

Anwesend:

Vorstand: Prof. Fändrich, Dr. Zirbel, Dr. Neßelhut, Dr. Marx und Ehrenvorstandsmitglied: Dr. Briken (n=5)

Anzahl weiterer anwesender Mitglieder: n=6

Protokollant: Dr. Marx

Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.

Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Top 3:

 

Präsident Prof. Fändrich berichtet über die Aktivitäten der EGAI in 2019 und weist auf das inhaltlich sehr gute Programm der EGAI im Rahmen der diesjährigen med. Woche hin.  Auch an der Gestaltung des DGO- Krebskongresses war die EGAI maßgeblich beteiligt. Dr. Briken wird ausdrücklich für sein Engagement und für seine Hilfe bei der Erstellung des Programms gedankt.

 

An folgenden Veranstaltungen wurde teilgenommen:

 

  1. Teilnahme gemeinsam mit der DGO an der Planung für die medizinische Woche in Baden Baden 2019 , Anfang des Jahres

 

  1. Teilnahme an der medizinischen Woche 2019 in Baden Baden mit folgenden Beiträgen:

 

  • Kurs 92 am 31.10.2019: Integrative Krebstherapie: Diagnostik und Therapie von Tumorerkrankungen unter immunologischen Aspekten. Insbesondere zur zielgerichteten Immundiagnostik unter dem Gesichtspunkt der „neuen“ immuntherapeutischen Verfahren.

Hierzu konnten Frau Prof. Schneider (Universität ULM) und Dr. Volker von Baehr (IMD Berlin) als Vortragende gewonnen werden. Dr.  Marx und Dr. Neßelhut (PGZ Duderstadt) werden einen Überblick über die derzeitigen immuntherapeutischen Verfahren sowie über deren klinischen Erfolge geben.

 

  • Der Krebskongress der DGO wurde seitens der EGAI mit Vorträgen von Dr. Brockmann, Hamburg (Tumormarkereinsatz in der onkologischen Praxis), von Prof. Schneider, Ulm (Die vierte Weise des Zelltodes in der Onkologie (nach Nekrose, Apoptose und Autophagie) und seine Beinflussbarkeit durch Naturstoffe) von Dr. Djo Hasan, Belgien (Spatial compartmentalization of ecto-nucleotidases promotes purinergic signaling for indefinite wound healing in cancer, a novel insight) und Prof. Fändrich, Kiel (Reverse Aging, chronische Erkrankungen und Krebs: Gemeinsamkeiten der Diagnostik und Therapie) mitgestaltet.
  • Teilnahme und Mitgestaltung des Jahrestreffen 2019 der AG Vakzine vom 28.11.2019 bis 29.11.2019 in Freiburg.

Des Weiteren wurde von Frau Dr. Zirbel das Thema „Arzneimittelfreihit“ begleitend zu dem mit Unterstützung der EGAI erstelltem verfassungsrechtlichen Gutachtens intensiv bearbeitet.  Die Thematik wird auch im Rahmen des EGAI-Kurses von Frau Dr. Zirbel dargestellt.

Top 4:

 

Der Schatzmeister Dr. Neßelhut stellt den Abschlußbericht vor und berichtet über die derzeitige Kassenlage der EGAI. Der derzeitige Kontostand beläuft sich auf 9381,04 € (lfd. Konto: 2582,21 €; Sparkonto: 6.075,08 €). Der derzeitige Kontostand auf dem zweckgebundenen Spendenkonto beträgt 723,75 €. Dr. Brockmann wird aufgefordert die Bücher zu prüfen.

 

Es wird angemerkt, dass die insgesamte Anzahl von Mitgliedern weniger geworden ist das insbesondere junge interessierte Mitglieder fehlen würden.  Es wurde gemeinsam beschlossen neue Mitglieder insbesondere Europaweit zu rekrutieren. Auch gegenüber komplementären Therapieverfahren aufgeschlossene Onkologen sollen angesprochen werden.

 

Nach Prüfung der Bücher durch Dr. Brockmann stellt Dr. Briken den Antrag den Schatzmeister Dr. Neßelhut zu entlasten. Der Antrag wird mit n=4 Enthaltungen (Vorstand) mit n=7 Stimmen angenommen.

 

Top 5:

 

Dr. Brockmann stellt den Antrag zur Entlastung des Vorstandes. Der Antrag wird bei 4 Enthaltungen (Vorstandsmitglieder) einstimmig (n=7) angenommen.

 

Top 6:

 

Vizepräsidentin Dr. Zirbel berichtet über das verfassungsrechtliche Rechtsgutachten bezüglich Therapieverantwortung und Therapiefreiheit des Arztes. In dem Gutachten wird aufgezeigt, dass das Gesetz in großen Punkten verfassungswidrig ist. Insbesondere wird der Artikel 12 (Berufsfreiheit) und der Artikel 5 (Einteilung in bedenkliche Arzneimittel nur bei begründetem Verdacht) durch das neue Gesetz ausgehebelt, indem Artikel 6 den Bund ermächtigt auch ohne eindeutigen Beweis bzw. Begründung der Bedenklichkeit ein Arzneimittel als bedenklich einzustufen. Ferner sei die Behandlung von Patienten und die Entscheidung für eine bestimmte Therapie durch Artikel 12 GG gesichert und Behörden seien nicht befugt diese einzuschränken. Eine Verfassungsklage (Arzt oder Patient) kann jedoch nur dann eingereicht werden, wenn ein Verbot einer bestimmten Therapie erfolgt ist, also Referentenentwürfe vorliegen. Dies ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Dr. Marx merkt an, dass es wahrscheinlich erfolgreicher ist, wenn ein Patient eine Verfassungsklage einreichen würde. Frau Dr. Zirbel weist darauf hin, dass das Rechtsgutachten nun auch publiziert wurde. Wer ein Exemplar möchte, kann sich bei Ihr melden und ggf. auch über sie erwerben.

 

In diesem Zusammenhang wird aktuelle Thematik der Thymuspeptidherstellung und die erlaubnisfreie Herstellung von ATMP angesprochen. Dr. Briken u.a. wurden seitens der zuständigen Behörden benachrichtigt, dass  die von ihm angewendeten Thymuspeptide nicht unter  ausreichenden GMP-Bedingungen hergestellt werden. Die Behörde hat daher angeraten, diese Thymuspeptide nicht mehr zu verwenden. Dr. Briken regt an die Thymusforschungsgruppe wieder zu erneuern und stellt den Antrag auf Unterstützung seitens der EGAI. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Nicole Cillien weist nochmals darauf hin, dass der Arzt bei Herstellung von ATPM oder Herstellung von Wirkstoffen GMP-Bedingungen einhalten muss. Die dazu notwenigen Unterlagen müssen den zuständigen Behörden zur Kontrolle vorgelegt werden.  Dr. von  Hausen bestätigt, dass bei der Herstellung von Wirkstoffen auch eine Wirkstoffherstellungsgenehmigung vorliegen muss.

Top 7:

 

Der Vorstand berichtet über die geplanten Aktivitäten der EGAI in 2020. Die EGAI wird erneut an der Planungsveranstaltung der medizinischen Woche in Baden Baden im Januar  2020 gemeinsam mit der DGO und der EHK teilnehmen. Geplant sind Kurse und Vorträge gemeinsam mit der DGO.

 

Schwerpunkt der Aktivitäten soll auf dem Thema Immundiagnostik und hier insbesondere unter Berücksichtigung der immunsuppressiven Mechanismen liegen.

 

Dr. Briken wist nochmal darauf hin, dass nach Überprüfung mehrerer Labore die Immundiagnostik nicht einheitlich ist und überwiegend nicht dem Stand der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage entspricht. IMD Berlin hat seine Immundiagnostik entscheidend geändert, und nach wie vor die Zuweiser nicht genügend informiert. Das in 2018 beschlossene Kolloquium in Duderstadt konnte nicht stattfinden, da sich die Mehrzahl der  Vertreter einiger führender immundiagnostischer Labore sich bezüglich dieser Thematik nicht äußern wollten und offenbar kein Interesse an einer einheitlichen Diagnostik besteht. Angesichts der immer mehr zunehmenden immunologischen Therapien ist hier dringend ein einheitlicher Standard zur Therapieoptimierung und ggf. Therapiemonitoring zu etablieren, der die aktuelle wissenschaftliche Datenlage berücksichtigt. Es wird beschlossen diese Thematik weiterzuverfolgen und eine Fortbildung seitens der EGAI in 2020 zu dieser Thematik vorzubereiten und anzubieten.

 

Es wird vorgeschlagen sich auch weiterhin an den Jahrestreffen des Arbeitskreises Vakzine der Deutschen Gesellschaft für Immunologie zu beteiligen. Das vorläufige Programm wird von Prof. Bessler an die Mitglieder versendet.

 

Top 8:

Prof. Fändrich berichtet über seine aktuellen Erkenntnisse zur Seneszenz und Krebs und die Rolle der Chemotherapie, die Zellen in die Seneszenz treibt.

Abschließend sind sich alle Teilnehmer einig, dass die Therapiefreiheit des Arztes unbedingt gewahrt werden muss.

Die Mitglieder werden aufgefordert weiterhin Wünsche, Verbesserungsvorschläge und Mithilfe für die Aktivitäten der EGAI in 2020 zu unterbreiten.

Der Präsident Prof. Fändrich schließt daraufhin die Mitgliederversammlung 2019 um 20.58 .

Duderstadt, den 19.11.2019